Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

§ 1 Anmeldung
Die Anmeldung zu Seminaren, Trainings, Übungsgruppen, Coachings, Kursen und Workshops kann schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Formular erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich; auch dann, wenn die Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Sollte das Seminar bereits ausgebucht sein, wird die angemeldete Person unverzüglich darüber informiert.

§ 2 Widerrufsbelehrung für Verbraucher (§ 13 BGB)

Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir, Manuel Baum, Asternstraße 38, 90617 Puschendorf, Tel.-Nr. 09131-6243478, E-Mail: info@manuel-baum.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, einschließlich eventueller Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:

An
Manuel Baum
Asternstraße 38
90617 Puschendorf
Tel.-Nr. 09131-6243478
E-Mail: info@manuel-baum.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

–Bestellt am:
–Name der Verbraucherin /des Verbrauchers:
–Titel und Datum des Seminars, Trainings, der Übungsgruppe, des Coachings oder Workshops:
–Anschrift der Verbraucherin /des Verbrauchers:
–Unterschrift der Verbraucherin /des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier):
–Datum:

§ 3 Leistung
bei Online-Angeboten

(1) Das Seminar, Training, Coaching, die Übungsgruppe, der Kurs oder der Workshop wird vom Veranstalter gemäß der Ausschreibung unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln („Online“) durchgeführt. Hierzu stellt er dem Teilnehmer einen Zugang zu dem für das jeweilige Seminar, Training, Übungsgruppe, Coachings oder Workshop zweckmäßigen Kommunikationssystem zur Verfügung. Der Veranstalter ist frei in der Wahl des jeweiligen Kommunikationssystems, sofern dieses den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

(2) Die teilnehmende Person trägt für die technischen Voraussetzungen zum Zugang zu den Fernkommunikationsmitteln, insbesondere hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von ihm verwendeten Hardware als auch der von ihm genutzten Kommunikationsmittel gerade auch im Hinblick auf eine angemessene Verbindungsgeschwindigkeit, die eigene Verantwortung. Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer keine Hardware und keinen Zugang zu einem Kommunikationsmittel zur Verfügung.

(3) Der Veranstalter erbringt die in der Ausschreibung enthaltenen Leistungen. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind An- und Abreise, Unterkunft, Tagungspauschalen und Verpflegung nicht im Seminarpreis enthalten. Geringfügige Änderungen der Leistung (insbes. Änderung des Veranstaltungsraums innerhalb des Veranstaltungsortes, Änderung der Veranstaltungszeiten innerhalb eines Veranstaltungstages, inhaltliche Umstellung innerhalb des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der Teilnehmenden, witterungsbedingte Änderungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und ein Referentenwechsel) bleiben vorbehalten.

bei Präsenz-Angeboten
Das Seminar, Training, Coaching, die Übungsgruppe, der Kurs oder der Workshop wird vom Veranstalter gemäß der Ausschreibung durchgeführt. Er erbringt die darin enthaltenen Leistungen. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind An- und Abreise, Unterkunft, Tagungspauschalen und Verpflegung nicht im Seminarpreis enthalten. Geringfügige Änderungen der Leistung (insbes. Änderung des Veranstaltungsraums innerhalb des Veranstaltungsortes, Änderung der Veranstaltungszeiten innerhalb eines Veranstaltungstages, inhaltliche Umstellung innerhalb des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der Teilnehmenden, witterungsbedingte Änderungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und ein Referentenwechsel) bleiben vorbehalten.

§ 4 Stornierung durch die teilnehmende Person
(1) Bei Seminaren, Trainings (Online- und Präsenz-Veranstaltungen):

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist gegen Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von 30 Euro bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn möglich, gegen Bezahlung von 50 % der Veranstaltungsgebühr bis einen Monat vor Beginn der Veranstaltung.
Bei einem Rücktritt innerhalb von einem Monat vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, der Platz kann durch andere Teilnehmende der Warteliste gefüllt werden – dann sind lediglich 30 Euro Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
Es kann Ihrerseits eine andere Person benannt werden, die als Ersatz teilnimmt. Hierzu ist eine schriftliche Mitteilung ausreichend, es entstehen dadurch keine Kosten.
Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.

(2) Bei Übungsgruppen (Online- und Präsenz-Veranstaltungen):
Bei einem Rücktritt ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, der Platz kann durch andere Teilnehmende der Warteliste gefüllt werden.
Es kann Ihrerseits eine andere Person benannt werden, die als Ersatz teilnimmt. Hierzu ist eine schriftliche Mitteilung ausreichend, es entstehen dadurch keine Kosten.
Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.

(3) Bei mehrteiligen Kursen (Online- und Präsenz-Veranstaltungen):
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist gegen Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von 30 Euro bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Bei einem Rücktritt innerhalb von drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, der Platz kann durch andere Teilnehmende der Warteliste gefüllt werden – dann sind lediglich 30 Euro Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
Es kann Ihrerseits eine andere Person benannt werden, die als Ersatz teilnimmt. Hierzu ist eine schriftliche Mitteilung ausreichend, es entstehen dadurch keine Kosten.
Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
Nichtgenutzte Kurseinheiten verfallen ersatzlos, es entsteht kein Erstattungsanspruch.

(4) Allgemeiner Hinweis
Ich empfehle den eigenverantwortlichen Abschluss einer Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung, die im Krankheits- oder Verhinderungsfall für den Ausfall der Kosten wie Seminargebühren, Unterkunfts- und Verpflegungskosten eintritt.

§ 5 Absage durch den Veranstalter
Für jede Veranstaltung wird durch den Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, die sich aus der Ausschreibung ergibt. Eine Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens dieser Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens zwei Wochen vor deren Beginn eines Seminars oder Trainings; bei Übungsgruppen und Kursen spätestens 3 Tage vor deren Beginn. Der teilnehmenden Person wird daraufhin der gezahlte Veranstaltungspreis erstattet. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung des Referenten. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt der Veranstalter für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf.

§ 6 Ausschluss eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin
Die teilnehmende Person kann bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung nach vorheriger Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Veranstaltungspreises, wobei der teilnehmenden Person der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

§ 7 Zahlung des Seminarpreises
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die TeilnehmerInnen eine Rechnung. Sobald der volle Betrag beglichen ist, erhalten die Teilnehmer Ihre Anmeldebestätigung, ggf. Zugangsdaten und nähere Informationen. TeilnehmerInnen von nicht vollständig bezahlten Rechnungen werden zur Veranstaltung nicht zugelassen.

§8 Sonderabsprachen und Kulanzregelungen
Sonderabsprachen und Kulanzregelungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

§ 9 Haftung
Der Veranstalter haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde bzw. die Kundin vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte
(1) Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, erhält die teilnehmende Person nicht das Recht, vom Veranstalter genutzte Marken und Unterlagen gewerblich zu nutzen. Die vom Veranstalter an die teilnehmenden Personen ausgehändigten Unterlagen und übertragenen Inhalte unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung.

(2) Der Teilnehmer ist zur Anfertigung von Aufzeichnungen und sonstigen Vervielfältigungen (insbesondere „Screencasting“ und „Screenshots“) von Inhalten, die im Rahmen des Seminars übertragen werden, nur mit Zustimmung des Veranstalters berechtigt. Unabhängig davon hat er die Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmenden zu wahren und insbesondere von diesen, ohne deren Zustimmung, weder Aufnahmen noch sonstige Aufzeichnungen anzufertigen.

§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder wer-den, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen oder eines darauf abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.

Stand: 12.12.2023